Der Kanton Aargau schafft Fakten und Rechtssicherheit
Die Schweizer Stimmberechtigten hatten am 19. Mai 2019 mit 66.4% Ja-Stimmen das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) angenommen. Im Zentrum der Reform stand die Abschaffung der international verpönten Steuerprivilegien für sogenannte Statusgesellschaften. Gleichzeitig sollte durch verschiedene international akzeptierte Massnahmen die Attraktivität des Steuerstandort Schweiz erhalten werden. Die entsprechenden Änderungen treten auf den 1. Januar 2020 in Kraft.
Die Kantone haben die Steuervorlage in das kantonale Steuerrecht zu übernehmen. Sollte ein Kanton die Reform nicht fristgerecht übernommen haben, so findet das Bundesrecht ab dem 1. Januar 2020 für die Zwecke der Kantons- und Gemeindesteuern direkt Anwendung. Weiterlesen “Steuervorlage 17 (SV17 / STAF)” →