Fiskalvertretung

Fiskalvertretung Schweiz für ausländische Unternehmen

Wir übernehmen für ausländische Kunden die Fiskalvertretung in der Schweiz. Dadurch ermöglichen wir einer ausländischen Unternehmung, sich am Schweizerischen Markt zu präsentieren und zu beteiligen, als wäre es ein inländisches Unternehmen. 

Für die Realisierung einer Fiskalvertretung sind nachfolgende Anforderungen und Pflichten zu beachten:

  • Eröffnen eines Kontos in der Schweiz
  • Beantragen der Mehrwertsteuer-Nummer (MWST-No.)
  • Statistische Meldung an die Aussenhandelsstatistik 
  • Handelsrechtlich gesehen gilt ein ausländisches Unternehmen mit oben genannten Voraussetzungen als NICHT in der Schweiz domiziliert, kann aber wie in der Schweiz niedergelassen handeln.

Durch unsere Netzwerkpartner haben wir eine direkte Verbindung zu Deutschland und sind selber aktiv auf dem Deutschen Markt. Dank unseren Sprachkompetenzen unterstützen wir aber auch problemlos Unternehmen aus dem französischen, italienischen oder englischen Umfeld. Es versteht sich von selbst, dass wir Ihnen unsere Dienstleistungen transparent, ehrlich und fair verrechnen. Dank unseren schlanken Strukturen und der effizienten Abläufe sind wir zudem in der Lage, diese zu interessanten Konditionen anbieten zu können.

Unsere Spezialisten bilden sich laufend weiter und halten ihr Fachwissen auf dem neusten Stand. Zudem können wir auch bei komplexen Fragestellungen auf ein Netzwerk weltweit erfahrener Spezialisten zurückgreifen.

Lesen Sie in diesem Zusammenhang auch unseren Beitrag zur neuen MWST-Pflicht für ausländische Unternehmen per 1. Januar 2018.