Der Bundesrat hat das Veranstaltungsverbot bis mindestens 14. April 2021 verlängert. Die Durchführung einer physischen Stockwerk- oder Miteigentümerversammlung ist somit untersagt. Das stellt uns als Bewirtschafter/Innen von Stockwerk- und Miteigentümergemeinschaften vor ganz neue Herausforderungen.
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