COVID-19 – Massnahmen des Bundes (Stand 24. März 2020)

Geschätzte Kunden und Geschäftspartner

Der Bundesrat hat am 20. März 2020 umfassende Massnahmen getroffen, um die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie abzufedern. Die Massnahmen gelten ab sofort und rückwirkend auf den 17. März 2020 und sind aktuell auf ein halbes Jahr befristet. Nachfolgend die wichtigsten Massnahmen im Überblick:

Liquiditätshilfen

  • Verbürgte COVID-Überbrückungskredite von rund CHF 20 Milliarden Franken zu Gunsten der KMU (Maximalhöhe von 10% ihres Umsatzes oder höchsten CHF 20 Mio.). Die Anmeldung für die Finanzierungsgesuche sind je nach Hausbank bereits publiziert. Die genauen Modalitäten werden am Mittwochabend erwartet
  • Zahlungsaufschub bei Sozialversicherungsbeiträgen: Zinsloser Zahlungsaufschub für AHV/IV/EO/ALV Beiträge
  • Liquiditätspuffer im Steuerbereich: Erstrecken der Zahlungsfristen ohne Verzugszinsen für Mehrwertsteuer, Zölle und besondere Verbrauchssteuern und Lenkungsabgaben vom 21. März bis 31. Dezember 2020. Dieselbe Regelung gilt für die Direkte Bundessteuer ab dem 1. März bis 31. Dezember 2020
  • Rechtsstillstand gemäss SchkG: vom 19. März bis und mit 19. April 2020 (inklusive Betreibungsferien) dürfen in der ganzen Schweiz keine Schuldner betrieben werden.

 

Ausweitung und Vereinfachung Kurzarbeit (auszugsweise)

  • Neu kann die Entschädigung auch für Angestellte in befristeten Arbeitsverhältnissen, Temporärmitarbeiter, Lehrlinge und arbeitgeberähnliche Angestellte (z.B. Gesellschafter einer GmbH) ausgerichtet werden

Alle Fragen in Zusammenhang mit der Kurzarbeitsentschädigung werden hier beantwortet. Um den administrativen Aufwand zu reduzieren, wurde das Formular zur Voranmeldung sowie Antrag und Abrechnung für die Kurzarbeitsentschädigung angepasst. Falls Sie die Voranmeldung bereits verschickt haben, ist eine erneute Einreichung nicht notwendig:

 

Entschädigung bei Erwerbsausfällen für Selbständige

Selbstständige Erwerbende, die wegen behördlicher Massnahmen Erwerbsausfälle erleiden, werden entschädigt. Dies ist für folgende Fälle vorgesehen:

  • Schulschliessung
  • Ärztlich verordnete Quarantäne
  • Schliessung eines selbständig geführten öffentlich zugänglichen Betriebes

Entnehmen Sie alle relevanten Informationen den nachfolgenden Dokumenten:

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Es ist wichtig, dass Sie diese Formulare korrekt und vollständig ausfüllen, um zeitaufwändige Rückfragen zu vermeiden und um mögliche Ablehnungen der Anträge zu verhindern.

Wir sind für Sie da und unterstützen Sie bei der Erstellung der erforderlichen Gesuche, den notwendigen Begleitdokumenten oder allfälligen Bankengespräche.

Zögern Sie nicht! Melden Sie sich bei Martin Andenmatten (mandenmatten@awb.ch / 079 685 48 57), Kurt Schmid (kschmid@awb.ch / 079 700 10 40) oder Andreas Wermuth (awermuth@awb.ch / 078 803 08 17) damit wir Sie unkompliziert unterstützen können

 

Ihr AWB-Team