Neue MWST-Pflicht für ausländische Gesellschaften

Im Bereich Mehrwertsteuer stehen per 1. Januar 2018 neben Änderungen bei den Sätzen auch wesentliche Änderungen bei der Steuerpflicht von ausländischen Unternehmen an.

 

Was ändert sich 

Künftig sollen alle Unternehmen obligatorisch mehrwertsteuerpflichtig werden, wenn sie im In- und Ausland mindestens CHF 100’000 Umsatz erzielen. Nach geltendem Recht ist nur der im Inland erzielte Umsatz massgebend, weshalb ausländische Unternehmen in der Schweiz einen Umsatz von bis zu CHF 100’000 erzielen können, ohne MWST abliefern zu müssen. Ausländische Unternehmen werden neu steuerpflichtig ab dem ersten Franken Umsatz in der Schweiz, wenn sie weltweit zusammengerechnet mindestens CHF 100’000 Umsatz erzielen.

 

Die neue Steuerpflicht für ausländische Unternehmen in der Schweiz

Die Teilrevision des Schweizer MWSTG tritt per 1. Januar 2018 in Kraft. Für die ausländischen Unternehmen ändert sich die Mehrwertsteuerpflicht wie folgt:

  • Erzielt ein ausländisches Unternehmen in der Schweiz einen Umsatz von weniger als CHF 100’000, aber weltweit einen Umsatz von mindestens CHF 100’000, wird es neu ab dem ersten Franken Umsatz in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig.
  • Sendungen von ausländischen Online-Händlern in die Schweiz unterliegen neu der Mehrwertsteuerpflicht, wenn mit diesen Sendungen ein Umsatz von mehr als CHF 100’000 erzielt wird. Andernfalls sind Sendungen, bei denen ein Steuerbetrag von weniger als CHF 5 anfällt, bei der Einfuhr wie bisher steuerfrei.

Ausländische Unternehmen, welche ausschliesslich in der Schweiz der Bezugssteuer unterliegende Dienstleistungen erbringen, sind unabhängig vom Umsatz von der Mehrwertsteuer-Registrierungspflicht in der Schweiz befreit. Die Mehrwertsteuerschuld geht in diesen Fällen auf den Leistungsempfänger über.

 

Ich bin von der neuen MWST-Pflicht für ausländische Gesellschaften betroffen – was nun?

Sorgen Sie dafür, dass Sie Ihr Unternehmen rechtzeitig bei den Mehrwertsteuer-Behörden in der Schweiz registrieren. Wir sind Ihnen dabei gerne behilflich. Bei Bedarf übernehmen wir auch die Fiskalvertretung in der Schweiz. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Gespräch.

 

Ihr Kontakt


 Patrick Bossard

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E-Mail:            pbossard@awb.ch

 

 

 

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