Tipps zur Steuererklärung
Um das Ausfüllen der Steuererklärung zu erleichtern – anbei 4 Tipps dazu:
1. Belege während des Jahres sammeln
Sie stellen damit sicher, dass Sie alle abzugsfähigen Kosten bei der Steuererklärung belegen können und damit Geld sparen.
2. Einzahlungen auf ein Säule 3a Konto
Die Einzahlung auf ein Säule 3a Konto bei einer Bank oder Versicherung kann direkt beim Einkommen abgezogen werden. Für das Steuerjahr 2014 gilt für Steuerpflichtige mit 2. Säule (Pensionskasse) ein Höchstabzug von CHF 6‘739 und für Steuerpflichtige ohne 2. Säule 20 % des Nettoeinkommens, maximal CHF 33‘6962.
3. Liegenschaftsunterhalt in einem Jahr zusammen vornehmen
Der Unterhalt der Liegenschaft kann steuerlich in Abzug gebracht werden. Dabei kann in den meisten Kantonen zwischen dem Pauschalabzug und den effektiven Kosten gewählt werden. Sinnvoll ist es, die Unterhaltsarbeiten möglichst in einem Jahr zusammen ausführen zu lassen und in den anderen Jahren den Pauschalabzug geltend zu machen. Dadurch profitieren Sie von insgesamt grösseren Abzugsmöglichkeiten.
4. Einkauf in die Pensionskasse
Die freiwillige Einzahlung in die berufliche Vorsorge kann bis zu einem bestimmten Betrag vom steuerlichen Einkommen in Abzug gebracht werden. Die Details sind mit der Vorsorgeeinrichtung zu klären. Gestaffelte Einzahlungen brechen die Spitzen der Steuerprogression. Damit schöpfen Sie das maximale Sparpotential aus.
