Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) oder Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)?

Die Eigennutzung von Solarstrom bekommt immer stärkere Bedeutung. Während der Eigenheimbesitzer seinen Strom selber produziert und direkt verwenden kann sieht es bei Mehrfamilienhäusern anders aus.

Bis anhin konnte der Vermieter seine Mieter relativ einfach am Solarstrom teilhaben lassen. Die Mieter erhielten den Solarstrom ohne Aufpreis und der Vermieter konnte einen kleinen Zusatzbetrag erwirtschaften und damit die Photovoltaikanlage finanzieren. Bei diesem „Konstrukt“ spricht man von einer Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG). Die Abrechnung erfolgte meist über den regionalen Energieanbieter.

Mit dem neuen Energiegesetz soll es nun noch einfacher werden, den selbstproduzierten Strom direkt zu nutzen und an die Mieter weiterverkaufen zu können. Neu spricht man von einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV).

Auf Verordnungsebene sind nun aber ein paar Detailregulierungen reingerutscht, welche den ZEV zu einem eher schwerfälligen Konstrukt werden lassen. Neu könnte der selber produzierte Strom über die Nebenkosten abgerechnet werden. Allerdings müssen dazu mietrechtliche Vorgaben beachtet werden, u.a. muss im Mietvertrag dieser Strom unter den Nebenkosten aufgeführt werden (es handelt sich hier ja nicht um den allgemeinen Strom) und die Rendite auf der Photovoltaikanlage darf für den Vermieter nicht höher als ein halbes Prozent über dem aktuellen Re­ferenzzinssatz liegen.

Sofern der lokale Energieanbieter mitmacht, könnte es somit für den Vermieter weiterhin interessant sein, die bisherige Form der Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) beizubehalten, da er einen bedeu­tend kleineren administrativen Aufwand hat und er etwas mehr Spielraum bei der zu erzielenden Rendite hat.

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Monika Frei, Partnerin

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