Haben Sie sich schon einmal überlegt, anstelle von Barmittel eine Sachdividende auszuschütten? Gerade wenn Sie in Ihrer Gesellschaft über nicht betriebsnotwendige Vermögenswerte verfügen, ist die Sachdividende eine eher unbekannte, aber durchaus interessante Alternative zur Gewinnausschüttung. Erfahren Sie mehr über das Vorgehen, sowie die handelsrechtliche und steuerrechtliche Behandlung einer Sachdividende.
Was ist eine Sachdividende?
Bei einer Sachdividende werden anstatt Barmittel, sonstige Vermögenswerte wie mobiles Anlagevermögen, immaterielle Werte, Forderungsrechte oder ganze Geschäftsbereiche mit Aktiven und Passiven ausgeschüttet. Wie bei der Bardividende muss dafür ein entsprechender Bilanzgewinn oder hierfür gebildete Reserven vorhanden sein.
Was ist die Wertbasis einer Sachdividende?
Die Ausschüttung einer Sachdividende erfolgt grundsätzlich gemäss OR-Abschluss zum Buchwert (Buchwertausschüttung). Unter Swiss GAAP FER entspricht der Buchwert dem tatsächlichen Wert.
Was sind die Anforderungen an den Dividendenantrag des Verwaltungsrates?
Grundsätzlich erfolgt eine Offenlegung im Antrag des Verwaltungsrates über die Verwendung des Bilanzgewinns. Dabei sind Form, Inhalt und Bewertung des Vermögenswertes zu beschreiben (Beispiel: Ausschüttung einer Sachdividende in Form eines Fahrzeuges zum Buchwert von CHF 10’000). Liegt der tatsächliche Wert über dem Buchwert, ist es empfehlenswert, dies im Antrag ohne zwingende Angabe des tatsächlichen Wertes offen zu legen (Beispielsweise mit dem Zusatz: der tatsächliche Wert des Fahrzeuges liegt über dem Buchwert).
Wie erfolgt die Reservezuweisung?
Die Reservezuweisung unterscheidet sich nicht von der Bardividende. Die erste Reservezuweisung basiert auf dem Jahresgewinn; als Berechnungsgrundlage für die zweite Reservezuweisung dient der Buchwert der Sachdividende. Aus Gründen des Kapitalschutzes ist es aber empfehlenswert, die Berechnung aufgrund der tatsächlichen Werte vorzunehmen.
Erfolgt eine gemischte Dividende (Sachdividende und Bardividende), sind im Sinne der Gleichbehandlung der Aktionäre der Anteil der Bardividende dem effektiven Wert der Sachdividende anzupassen (Gleichbehandlung der Aktionäre).
Behandlung der Sachdividende, wenn der Empfänger eine juristische Person ist
Sofern die Kriterien für eine Aktivierung gegeben sind, herrscht seit dem neuen Rechnungslegungsrecht eine Aktivierungspflicht. Dabei kann die Sachdividende bei der empfangenden Gesellschaft wahlweise zum Buchwert der ausschüttenden Gesellschaft oder zum tatsächlichen Wert des Vermögenswertes aktiviert werden. Auch hier ist eine entsprechende Erläuterung im Anhang der Jahresrechnung zu empfehlen (Art der Erfassung, Höhe des tatsächlichen Wertes, Ermittlung des Wertes).
Was ist die steuerliche Wirkung einer Sachdividende?
Wird die Dividende an ein Unternehmen ausgeschüttet, so erfolgt die Ertragsbesteuerung zum Verkehrswert. Bei der ausschüttenden Gesellschaft fallen auf der Differenz zwischen dem Verkehrswert und dem Buchwert der Dividende Gewinnsteuern an.
Erfolgt die Ausschüttung an eine Privatperson, so ist ebenfalls der Verkehrswert massgebend für das steuerbare Einkommen. In beiden Fällen kann die Verrechnungssteuer im Meldeverfahren abgewickelt werden.
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